Die Landesregierung hat am 21. März 2020 die Corona Verordnung vom 17. März 2020 in der Fassung vom 22. März 2020 veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 22. März 2020 in Kraft.
Hier können Sie die konsolidierte Fassung einsehen
Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 22. März 2020
- Veröffentlicht am: März 23, 2020
- Kategorien: Corona, Hauptverordnungen
Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen
AK Wissenschaft und Forschung
AK Wissenschaft zu Besuch bei Universität Ulm und am Batterieforschungsstandort Ulm
Der AK Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Landtagsfraktion hat am 16. Januar 2023 die Universität Ulm besucht und dort ein Gespräch mit dem Universitäts-Präsidenten Prof.
Januar 27, 2023
Arbeit im Landtag
Baden-Württemberg ändert Corona-Verordnung – Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft
Maskenpflicht entfällt unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie für Personal in Arztpraxen und vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung
Januar 24, 2023
Aktiv im Wahlkreis
Sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft
Infoabend des CDU-Gemeindeverbands Mühlhausen-Rettigheim-Tairnbach zur Energiekrise mit Dr. Albrecht Schütte MdL Mühlhausen – Der russische Einmarsch in die Ukraine hat die Energiemärkte auf den Kopf
Januar 23, 2023