Pilotphase zum Mobilitätspass und der Mobilitätsgarantie beginnt – auch der Rhein-Neckar-Kreis nimmt teil

Die Modellkommunen stehen fest, jetzt starten die Pilotuntersuchungen zum Mobilitätspass und zur Mobilitätsgarantie in Baden-Württemberg. Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung wurde am Mittwoch, 9. Februar, offiziell die gemeinsame Arbeit an den Projekten aufgenommen. Die Kommunalen Landesverbände begleiten das Projekt.

Der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Sinsheim dazu: „Die Mobilitätsgarantie darf sich nicht einseitig auf große Städte und Ballungszentren konzentrieren, die heute schon eine sehr gute ÖPNV Anbindung haben. Vielmehr muss die Mobilitätsgarantie auch in Ländlichen Räumen gelten.“ In diesem Sinne freut sich Schütte, dass auch der Rhein-Neckar-Kreis und der VRN in der Politphase mit von der Partie sind. Gerade in Zukunft gäbe es mit selbstfahrenden Fahrzeugen – vermutlich am Anfang nur auf festgelegten Strecken – die Möglichkeit auch kleinere Ortschaften bezahlbar anzubinden.

Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vorhaben sind noch verschiedene Fragen zu beantworten, die nun im Rahmen des Projektes gemeinsam mit den Modellkommunen und den Kommunalen Landesverbänden geklärt werden sollen. Das betrifft beim Mobilitätspass insbesondere die Ausgestaltung der Varianten und eine Umsetzungskonzeption sowie die Einschätzung der Einnahmepotenziale zum Ausbau des ÖPNV und die Kosten-Nutzen-Relation für die Bürgerinnen und Bürger. Eine Vorfestlegung zur Einführung des Mobilitätspasses erfolgt damit noch nicht. Ob, wo und in welcher Form der Mobilitätspass eingeführt wird, entscheiden am Ende die zuständigen demokratischen Gremien mit Blick auf die weiteren Ergebnisse. Bei der Mobilitätsgarantie im öffentlichen Verkehr ist ebenfalls noch die Ausgestaltung zu klären. Dazu braucht es insbesondere Erkenntnisse über die Kosten sowie eine gesicherte Finanzierung.

Weitere Informationen:

Klimafreundliche Verkehrswende

Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Ein zentraler Baustein dabei ist die klimafreundliche Verkehrswende. Dazu sollen bis 2030 u. a. die Fahrgastzahlen im ÖPNV verdoppelt und der Autoverkehr um ein Drittel reduziert werden. Wichtig ist dafür der Aufbau von Mobilitätsalternativen, um einen Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen. Der flächendeckende und massive Ausbau des ÖPNV-Angebots durch signifikante Fahrplan- und Taktverdichtungen ist ein wesentliches Instrument. Um den Ausbau öffentlicher Verkehrsangebote zu bewerkstelligen, bedarf es neuer und langfristig tragfähiger Finanzierungsinstrumente. Neben dem Ausbau an sich braucht es auch finanzielle Anreize, damit klimafreundliche Verkehrsmittel für die Fahrgäste noch attraktiver werden. Damit wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zu lebenswerteren Städten und Gemeinden geleistet. Der Mobilitätspass sowie die Mobilitätsgarantie könnten damit zentrale Bausteine zur Erreichung der Klimaziele in Baden-Württemberg werden.

Mobilitätspass

Mit dem Mobilitätspass soll den Kommunen gesetzlich die Möglichkeit geboten werden, zusätzliche Mittel für den für die ambitionierten Ausbauziele des ÖPNV zu generieren und Anreize zu setzen, die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten. In einem im Auftrag des Verkehrsministeriums erarbeiteten Gutachten wurden bereits drei Varianten eines Mobilitätspasses untersucht. Dabei müssen jeweils Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune („Bürgerticket“), Kfz-Halter und -Halterinnen in einem festgelegten Gebiet („Nahverkehrsabgabe) oder Kfz-Nutzende auf definierten Straßen („Straßennutzungsgebühr“) eine verpflichtende Abgabe (Gebühr bzw. Beitrag) leisten. Als Gegenleistung ist ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe vorgesehen, welches beim Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Doppelzahlungen sollen für Pendlerinnen und Pendler beim Mobilitätspass ausgeschlossen werden. Auch soziale Gesichtspunkte werden berücksichtigt. So sollen etwa Ausnahmen für Azubis, Studierende oder ALG II-Empfängerinnen und -Empfänger möglich sein.

Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie als Leitbild soll den öffentlichen Personennahverkehr mit einem verlässlichen Angebot von 5 bis 24 Uhr den ÖPNV aufwerten und damit einen deutlichen Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahn setzen. Alle Orte sollen zu den gängigen Verkehrszeiten im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum alle 30 Minuten angebunden sein. Damit wird das Ziel verfolgt, dass die Menschen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen künftig sicher sein können, dass sie mit Bus und Bahn gut angebunden sind. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass diese Mobilitätsgarantie in einer ersten Stufe innerhalb der beruflichen Hauptverkehrszeit bis 2026 erreicht sein soll. Der ambitionierte Ausbau lässt sich in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage wirtschaftlich tragfähig und ökologisch sinnvoll nur mit flexiblen und nachfragegesteuerten On-Demand-Angeboten (Kleinbussen, Anruf-Sammel-Taxis etc.) realisieren. In Vorbildregionen vor allem in der Schweiz und in Vorarlberg werden mit einem deutlich dichteren Fahrplan und gutem Taktangebot im städtischen und im ländlichen Raum deutlich mehr Wege mit dem ÖPNV zurückgelegt werden als in vergleichbaren Regionen in Baden-Württemberg.

Modellregionen

Nach einem Aufruf des Verkehrsministeriums im Sommer 2021 hatten sich zahlreiche Kommunen als Modellregionen beworben. Mit 13 Bewerbungen aus dem Land werden 21 Kommunen (Städte und Landkreise) abgedeckt – und damit ein Drittel der Fläche Baden-Württembergs und mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner. Als Modellregionen wurden ausgewählt: Landkreis Biberach, der Landkreis Calw, die Stadt Freiburg zusammen mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF),der Landkreis Freudenstadt, der Landkreis Karlsruhe, die Stadt Karlsruhe, der Ortenaukreis, die Stadt Offenburg, der Ostalbkreis, die Stadt Reutlingen, der Rhein-Neckar-Kreis zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gemeinsam mit dem Landkreis Böblingen, dem Landkreis Esslingen, dem Landkreis Göppingen, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Landkreis Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis.

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