Neufassung der Corona-Verordnung Schule

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Neufassung der Corona-Verordnung Schule veröffentlicht, die am Dienstag, den 8. Dezember 2020, in Kraft tritt. Diese beinhaltet Regelungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten, im Einzelfall soll ein Wechselbetrieb zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht ermöglicht werden. Außerdem sind Gesundheitsbestätigungen für Schulen und Kitas nicht mehr erforderlich.

Hier die Regelungen im Überblick:

  • Der Übergang in einen Wechselbetrieb ist nur dann möglich, wenn sowohl in dem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz über 200 je 100.000 Einwohner liegt als auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt für die Gemeinde, in der die Schule liegt, ein besonderes Infektionsgeschehen feststellt. Maßgebliche Grundlage ist in jedem Fall die ausdrückliche Feststellung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Damit ist jedoch kein Automatismus verbunden: Die konkrete Entscheidung, ob und in welcher Weise auf einen Wechselbetrieb umgestellt wird, trifft die Schulleitung. Erforderlich ist darüber hinaus sowohl das Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde (das Staatlichen Schulamt oder das Regierungspräsidium) als auch des zuständigen Gesundheitsamtes. Mit beiden Stellen muss vor einem Übergang in den Wechselunterricht Kontakt aufgenommen und deren Einverständnis eingeholt werden.
  • Wechselunterricht ist möglich für die Klassenstufen 8 und höher. Ausdrücklich ausgenommen vom Wechselunterricht sind die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die im laufenden Schuljahr ihre Abschlussprüfung ablegen werden, ebenso wie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe, die Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
  • Im Wechselbetrieb sollen mindestens 50 Prozent des Unterrichtsumfangs nach Stundentafel im Präsenzunterricht erbracht werden. Bei der Organisation des Wechselunterrichts ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils längstens eine Woche im Fernunterricht sind und danach wieder im Präsenzunterricht.

Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums:

Kultusministerium – CoronaVO Schule vom 7. Dezember (km-bw.de)

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