Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 10. Januar 2021

Die Landesregierung hat am 10. Januar 2021 die Corona Verordnung an die Beschlüsse der MPK vom 5. Januar angepasst. Die Änderungen treten zum 11. Januar 2021 in Kraft.

Wesentliche Änderung ist, dass sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf.

Ich freue mich, dass folgende Regelung zur gegenseitigen Betreuung von Kindern getroffen werden konnte: „§9 (1) Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind nur gestattet

– mit Angehörigen des eigenen Haushalts,

– von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Umfasst von Satz 1 Nummer 2 ist auch die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern bis einschließlich 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.“

Weitere Informationen der Landesregierung finden sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen