Aktualisierte Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 25. Juni 2021

Am 25. Juni 2021 hat die Landesregierung die neue Corona-Verordnung verkündet, die ab Montag, 28. Juni 2021 gilt. Sie enthält weitreichende Lockerungen und ist auch der Struktur nach überarbeitet. Vorgesehen ist die Weiterentwicklung des Öffnungsstufenkonzepts und die Einführung weiterer Öffnungsperspektiven.

Für Gesellschafts- bzw. Wirtschaftsbereiche (wie etwa Gastronomie) sind die Vorgaben je nach Stufe festgelegt. Dabei sind die Stufen wie folgt definiert:

  • 1 (Inzidenz von 0 – 10),
  • 2 (Inzidenz von 10 – 35),
  • 3 (Inzidenz von 35 – 50) und
  • 4 (Inzidenz über 50)

Bleiben die Inzidenzzahlen des Rhein-Neckar-Kreises auf dem aktuellen Niveau sind dann ab dem 28. Juni unter anderem erlaubt:

  • private Treffen von bis zu 25 Personen
  • private Veranstaltungen mit Hygienekonzept mit bis zu 300 Personen
  • Öffnung der Gastronomie ohne zusätzliche Auflagen – die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen

Genauere Information finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

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