Neue Corona-Verordnung des Landes ab dem 16. September 2021

Dreistufiges Warnsystem – um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern

Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäusergeben geben wird. Die drei Stufen sind:

  • Basisstufe: Bisherige Regelungen bleiben im Wesentlichen in Kraft
  • Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
  • Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Stand: 15. September2021–weitere Informationen, Inzidenzen und FAQauf Baden-Württemberg.de

Grundsätzlich gilt:

  • Abstand halten
  • Hygiene praktizieren
  • Medizinische Maske tragen
  • Corona-App nutzen
  • Regelmäßig lüften

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung

  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre
  • Grundschüler, Schüler und Schülerinnen eines sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

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