Dreistufiges Warnsystem – um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern
- Ausführungen wie auf Seite der Landesregierung: Weitere Informationen zu der Corona Verordnung finden sich unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/neue-corona-verordnung-ab-16-september-2021/
Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäusergeben geben wird. Die drei Stufen sind:
- Basisstufe: Bisherige Regelungen bleiben im Wesentlichen in Kraft
- Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
- Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Stand: 15. September2021–weitere Informationen, Inzidenzen und FAQauf Baden-Württemberg.de
Grundsätzlich gilt:
- Abstand halten
- Hygiene praktizieren
- Medizinische Maske tragen
- Corona-App nutzen
- Regelmäßig lüften
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre
- Grundschüler, Schüler und Schülerinnen eines sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)