Mittel und Fördermöglichkeiten für kommunale Verkehrsinfrastruktur deutlich ausgeweitet

Landtag verabschiedet Novelle zum Landes-Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (LGVFG)

Am heutigen Donnerstag, 14. November 2019 hat der Landtag von Baden-Württemberg in zweiter Lesung die Novelle zum Landes-Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (LGVFG) verabschiedet. Damit stehen den Kommunen ab nächstem Jahr mit 320 Millionen Euro jährlich fast doppelt soviel Mittel wie bisher (165 Millionen Euro) zur Verfügung.

Erstmalig wird mit dieser Novelle auch die Ertüchtigung von kommunalen Brücken förderfähig. Der Fördersatz für den Ausbau des ÖPNV, der Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur beträgt im Regelfall 50 Prozent, in bestimmten Fällen bis zu 75 Prozent. Dazu gehören besonders klimafreundliche Maßnahmen ebenso wie die Schaffung von kreuzungsfreien Eisenbahnquerungen.

Der Sinsheimer Abgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU), Mitglied im Verkehrs- und Finanzausschuss, freut sich besonders über diesen Punkt. „Damit besteht die Möglichkeit für die Gemeinden entlang der Elsenztalstrecke für die dringend benötigten Unter- beziehungsweise Überführungen zur Bahn einen deutlich höheren Zuschuss zu erhalten.“

Pressemitteilung vom 14.11.2019 / Foto: Busse

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