Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen legt neuen Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) auf

Dr. Albrecht Schütte (CDU): „Mit dem neuen Investitionspakt Soziale Integration im Quartier des Landes setzen wir die gezielte Stärkung der Zentren unserer Städte und Gemeinden fort.“

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den neuen Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) aufgelegt. Ziel des neuen Städtebauförderprogramms des Landes ist der Erhalt und die Entstehung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. „Ich begrüße das neue Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) sehr“, so der Landtagsabgeordnete, Dr. Albrecht Schütte aus dem Wahlkreis Sinsheim.

Mit dem neuen Landes-SIQ können beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätze als Orte der Integration gefördert werden.

Schütte ergänzte: „Wir führen ein sehr erfolgreiches Programm mit attraktiven Konditionen in Baden-Württemberg fort, um den Folgen der durch die Corona-Pandemie geschwächten Einrichtungen in den Zentren unserer Städte und Gemeinden entgegen zu wirken. Insgesamt stehen dafür 30 Millionen Euro Fördermittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.“

Abschließend ergänzt der Sinsheimer Abgeordnete: „Diese zielgerichtete Maßnahme ist ein wichtiges Signal für die Menschen und Kommunen in diesem Land. Damit wollen wir einen weiteren Beitrag leisten, um die Stadt- und Ortskerne als Orte des Austausches und des sozialen Miteinanders zu stärken.“

Informationen zu dem Programm

Bis 20. Juni 2022 können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erstmals Anträge stellen. Voraussetzungen sind, dass die zu fördernde Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass das Vorhaben nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren oder umzunutzen. Ersatzneubauten können ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt.

Der neue Investitionspakt schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Im Rahmen dieses Bundesprogramms wurden in Baden-Württemberg seit 2017 insgesamt 152 Vorhaben in 140 verschiedenen städtebaulichen Erneuerungsgebieten unterstützt. Hierfür wurden rund 133 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt, rund ein Viertel davon aus Landesmitteln (rund 32 Millionen Euro). Für den neuen Investitionspakt stehen insgesamt

Die Programmausschreibung und weiterführende Informationen finden sich unter: www.stadterneuerung-bw.de.

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