LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in BW – Systematischer Ausbau kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur schreitet voran

Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach und Heidelberg profitieren

Stuttgart/Sinsheim/Heidelberg – Baden-Württemberg investiert deutlich mehr in seine Infrastruktur als in früheren Jahren. Das gilt auch für den Radverkehr. Unter anderem werden kommunale Projekte entsprechend mit Landesmitteln gefördert. Dabei werden Strecken zunächst in das sogenannten Landes-Gemeinde-Verkehrsfinanzierungs-Gesetz (LGVFG) aufgenommen. Damit verbunden ist eine Finanzierungszusage, sobald die Gemeinden eine detaillierte Planung für die Strecke vorlegen.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte aus dem Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach erklärt zur Förderung bereits genehmigter Projekte sowie zur Aufnahme weiterer in den Bedarfsplan: „Radfahrer und Fußgänger brauchen eine sichere und verlässliche Infrastruktur. Lücken müssen dringend geschlossen werden. Nur so wird es uns gelingen, den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen deutlich zu steigern.“

„Deshalb freue ich mich, dass es der Neubau eines Zweirichtungsradwegs in der Mileva-Maric-Straße zwischen Czernyring und Max-Planck-Ring in Heidelberg in das Rad- und Fußverkehrs-Programm 2023 nach dem LGVFG geschafft hat.“

Am konkreten Beispiel der geplanten Radwegeverbindung zwischen Gaiberg und Bammental macht Schütte deutlich wie es dann weiter geht: „Mit einigen Gesprächen zwischen den Gemeinden und mit dem Regierungspräsidium ist die Verbindung in das LGVFG aufgenommen worden. Inzwischen haben die beiden kommunalen Gremien die Streckenführung genauer festgelegt, die Gemeinde Gaiberg hat sich um die Grundstücke gekümmert, die benötigt werden. Die detaillierte Planung wird gerade erstellt. Darauf basierend kann das RP dann den endgültigen Zuschussbescheid erstellen.“

Hintergrund:

LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege in BW

Zu einem flächendeckenden Radnetz gehören neben den Radwegen an Bundes- und Landesstraßen auch Radwegenetze in kommunaler Baulast. Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Zwischen 2023 und 2027 umfasst das Gesamtinvestitionsvolumen der kommunalen Förderung im Bereich Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF) 839 Millionen Euro, das Land Baden-Württemberg steuert circa 350 Millionen Euro bei. Im Mittelpunkt des Programms steht die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität.

Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen

Das Verkehrsministerium hat erstmals einen Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg entwickelt. Ziel ist die Herstellung geschlossener Netze für den Radverkehr im ganzen Land. Der erste umfassende Bedarfsplan dieser Art enthält alle wichtige Neu- und Ausbaustrecken an Radwegen in Baulast des Bundes und des Landes bis 2040 und schafft damit Klarheit für den Radwegebau durch das Land in den kommenden Jahren. Nach dem Bedarfsplan sollen rund 2.000 Kilometer neue Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 1,65 Milliarden Euro gebaut werden.

Die Systematik des Bedarfsplans orientiert sich an der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan mit den drei Stufen: Vordringlicher Bedarf (VB, höchste Dringlichkeitsstufe, 860 km), Weiterer Bedarf mit Sternchen (WB*, Planungsauftrag, 900 km) und Weiterer Bedarf (WB, kein grundsätzlicher Planungsauftrag, 300 km). Für die VB-Maßnahmen ist eine Umsetzung entsprechend der RadSTRATEGIE bis 2030 geplant. Der Bedarfsplan hat das Ziel, Maßnahmen für den Neu- und Ausbau von Radwegen in der Baulast des Bundes und des Landes in eigener Zuständigkeit festzulegen.

Programmaufnahme 2023 (NEU) Programm des Landes Baden-Württemberg für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2023-2027

  • Neubau eines Zweirichtungsradwegs in der Mileva-Maric-Straßen zwischen Czernyring und Max-Planck-Ring, Stadt Heidelberg

Programmaufnahme 2012 -2022 im Wahlkreis Sinsheim

Programm des Landes Baden-Württemberg für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2023-2027

  • Neubau einer Lichtsignalanlage im Bereich Radwegequerung „In der Au/Froschwiesen“, Stadtverwaltung Sinsheim
  • Aufstellen von 10 Fahrradboxen im Bahnhofsumfeld Bürgermeisteramt, Mauer
  • Radwegverbindung Gaiberg – Bammental Bürgermeisteramt, Gaiberg
  • Radweg-Lückenschluss zwischen den Gemeinden Zuzenhausen und Dielheim (Ortsteil Horrenberg), Gemeinde Zuzenhausen
  • K 4283 – Radweg zwischen Sinsheim-Steinsfurt und –Adersbach, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in BW, Vordringlicher Bedarf (VB) Anlage 2.1, Neu- und Ausbau von Radwegen

  • B 37 Eberbach – Landesgrenze BW/HE RNK -> RadNETZ ja
  • B 45 Neckargemünd RNK->  RadNETZ ja
  • B 45 RGW Bammental – Neckargemünd RNK -> RadNETZ ja
  • L 532 Wiesenbach Radweglückenschluss RNK -> RadNETZ nein
  • L 549 RW Neubau Querungshilfe Bernau – Neckarbhm RNK -> RadNETZ ja
  • L 600 Bammental L600/K4160 – B45 RNK -> RadNETZ ja
  • B 37/45 Neckargemünd RNK -> RadNETZ ja
  • L 534 RGW HD-Ziegelhausen-N’Gemünd RNK, HD -> RadNETZ ja

Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in BW Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) Anlage 3.1, Neu- und Ausbau von Radwegen

  • L 600 Bammental – Gaiberg – Leimen RNK
  • B 292 Angelbachtal – Östringen – Bad Schönborn RNK, LK KA

Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in BW: Weiterer Bedarf (WB), Anlage 4, Neu- und Ausbau von Radwegen

  • B 39 Sinsheim/Steinsfurt Alte Römerstr. – L592 RNK
  • L 532 Aglasterhausen – Lobbach RNK
  • L 550 Sinsheim L550/B39 – B292 RNK
  • L 595 Eberbach/Pleutersbach – Schönbrunn/Allemühl RNK
  • L 612 Sinsheim/Hoffenheim – Wiesloch RNK

Bild: C. Fischer

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