„Leihgeräte für Lehrkräfte“ startet jetzt als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule

Mit 65 Millionen Euro und effizientem Vorgehen des Kultusministeriums können Lehrkräfte zügig digital ausgestattet werden.

Der Bund stellt 500 Millionen Euro für die Ausstattung der Schulen mit Leihgeräten für Lehrkräfte zu Verfügung von denen 65 Millionen auf Baden-Württemberg ausfallen.

Da das Kultusministerium bereits am 29. Januar die Bekanntmachung zur Förderumsetzung veröffentlicht hat, musste nur noch auf die letzten Unterschriften des Bundes gewartet werden. Ministerin Dr. Susanne Eisenmann erklärte, dass die Mittel hierbei unkompliziert und ohne Antragsverfahren an die Schulträger weitergegeben werden, umso eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

Den Lehrerinnen und Lehrern stehen die neuen schulgebundenen Leihgeräte für den Unterricht in der Schule, beim Distanzlernen als auch zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung. Dabei sind immer die Endgeräte Förderfähig, die jeweils nur für den digitalen Unterricht geeignet sind. Smartphones sind nicht förderfähig, da sich mit ihnen der digitale Unterricht nur schwer durchführen oder vor- und nachbereiten lässt.Des weiteren wurden der Maßnahmenbeginn vorzeitig festgelegt, dadurch sind alle Geräte, die ab dem 3. Juni 2020 gekauft wurden förderfähig.

Dr. Albrecht Schütte begrüßte dieses effiziente Vorgehen des Ministeriums und verwies dabei auf die herausfordernde Lage an den Schulen von Baden-Württemberg. Gleichzeitig ist er froh, dass das Ministerium das gleiche Vorgehen wie beim Sofortausstattungsprogramm für Schülerendgeräte gewählt hat, da hier etwa 300.000 Endgeräte bereits fast vollständig mit 65 Millionen Euro des Bundes und zusätzlichen 65 Millionen Euro des Landes beschafft werden konnten.

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