Landtag verlängert Prüfungsfristen an den Hochschulen – 57 Millionen Euro für Mehrausgaben – CDU-Fraktion plädiert für möglichst weitgehende Rückkehr zur Präsenzlehre

Auf Initiative der Regierungsfraktionen sollen die Studien- und Prüfungsfristen an den Hochschulen in Baden-Württemberg verlängert werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen hat der Landtag am 6. Oktober erstmals beraten. Studierende haben damit mehr Zeit, um beispielsweise Zwischen- und Abschlussprüfungen abzulegen. Nach der Behandlung im Ausschuss am 7. Oktober soll der Entwurf bereits am 20. Oktober endgültig beschlossen werden. 

Der Landtag hatte die fachsemestergebunden Prüfungsfristen schon pauschal um das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verlängert. Der Zeitraum wird nun um das Sommersemester und das Wintersemester 2021/22 ergänzt, d.h. je Semester in diesem Zeitraum, die jemand eingeschrieben war, verlängert sich die Prüfungsfrist um 1 Semester. Maximal können Studierende die Fristen um drei Semester verlängern. Auch die Fristen zum Verlust des Prüfungsanspruchs, innerhalb derer alle Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, werden entsprechend verlängert. Zudem werden Möglichkeiten geschaffen, die Beschäftigungsverhältnisse von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen entsprechend zu verlängern.

Der Hochschulpolitiker Dr. Albrecht Schütte (CDU) sagte dazu: „In den letzten 18 Monaten haben die Hochschulen und Universitäten mit Erfolg große Anstrengungen unternommen, um die Lehre in digitalen Formaten durchzuführen. Mit der erneuten Verlängerung der Prüfungsfristen erkennen wir zusätzlich die schwierigen Bedingungen an, mit denen Studierende in den vergangenen Semersten zurechtkommen mussten. Mit der Anpassung der Prüfungsfristen wollen wir pandemiebedingte Härten für die Studierenden abfedern.“

Darüber hinaus erhalten die Hochschulen zusätzliche Mittel in Höhe von 57 Millionen Euro, um Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern nach drei Online-Semestern in Folge ein weitgehend reguläres Lern- und Forschungsumfeld zu bieten. Die erste Tranche in Höhe von 29 Millionen Euro wurde bereits im dritten Nachtragshaushalt verankert. Die zweite Tranche in Höhe von 28 Millionen Euro folgt im regulären Haushalt 2022. Für das kommende Wintersemester wünscht sich CDU-Wissenschaftsexperte Dr. Schütte eine möglichst weitgehende Rückkehr zur Präsenzlehre an den Hochschulen.  „Viele Veranstaltungen an den Hochschulen entwickeln ihre volle Qualität nur in Präsenz. Der Austausch im Seminar, die Möglichkeit Fragen zu stellen und über den Vorlesungsstoff im Anschluss zu sprechen, das funktioniert in Präsenz viel unmittelbarer als im Rahmen von digitalen Formaten, so Dr. Schütte. 

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