Landesregierung einigt sich auf Teststrategie – 3 Millionen Schnelltests für die Kommunen

Die Landesregierung hat sich am 24. Februar 2021 auf eine Teststrategie geeinigt. Ab sofort werden den Kommunen drei Millionen Schnelltests aus der Landesreserve zur Verfügung gestellt. „Damit wird die Teststrategie des Landes deutlich zu erweitert. Auch Schülerinnen und Schüler können jetzt umfassend getestet werden. Damit sind wir endlich auf einem guten Weg“, zeigte sich Schütte anlässlich der Einigung erfreut. Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich – gemeinsam mit Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann – bereits seit Wochen für umfassende Testmöglichkeiten stark gemacht und eine deutliche Ausweitung des bisherigen Angebots gefordert. Bereits Mitte Januar hatte Schütte gemeinsam mit seinem Kollegen Karl Klein MdL eine umfassende Test- und Impfstrategie für das Land gefordert. Mit dieser könnten zeitnah Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden.

Zudem hat die Landesregierung zugesagt, sieben Millionen Schnelltests zur Selbsttestung beschaffen und diese in die Teststrategie einfließen lassen. Das Angebot an die Kommunen ist zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Bund in Kürze kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen wird und die ersten Zulassungen zur Selbstanwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits erfolgt sind.

Bereits seit 22. Februar können Städte und Gemeinden über die bestehenden Strukturen hinaus Testkits aus der Notreserve des Landes für die zweimal wöchentliche Testung für Lehrpersonal und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen anbieten. Ergänzend hierzu wird nun Städten, Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, zusätzlich zu den bestehenden Testmöglichkeiten u. a. mit der Unterstützung der „Blaulichtfamilie“ temporäre Testangebote aufzubauen.

Das Testangebot richtet sich vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Test-Verordnung hatten:

  • in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (z. B. pflegende Angehörige)
  • Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (z. B. Beschäftigte in Schule und Kindertageseinrichtungen, Polizei, Justiz, Verwaltung)
  • Schülerinnen und Schüler und Eltern
  • Beschäftigte in der Jugendhilfe
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Sollte nach dem kompletten Abruf der 3 Millionen Testkits aus der Notreserve des Landes weiterer Bedarf bestehen, können die Kommunen bis zu 3 Millionen Testkits in Eigenregie beschaffen. Die Kommunen können dafür beim Land Beschaffungskosten für die Testkits geltend machen. Die Pauschale für Beschaffung und Personal beträgt 15 Euro je durchgeführtem Test. Sofern für die Testungen Testkits aus der Landesreserve eingesetzt werden, beträgt die Pauschale 9 Euro je durchgeführtem Test. Die Laufzeit dieser Testangebote wird davon abhängig gemacht, inwieweit die kommunalen Teststrukturen auch nach Einführung der Tests zur Selbstanwendung noch benötigt werden.

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