Risikogruppen bestmöglich schützen. Das ist das Ziel der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus“. Seit dem 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen drei kostenlose FFP2-Masken in der Apotheke abholen. In einem zweiten Schritt ab Januar stehen Ihnen dann vergünstige FFP2-Masken zur Verfügung.
Das Land Baden-Württemberg wird diese Initiative verstärken und zusätzlich kostenlos weitere 90 FFP2-Masken pro Person verteilen. Diese sind vor allem für pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen und deren Angehörige, Menschen mit Behinderung/Bewohner stationärer Einrichtungen und Menschen in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe.
Insgesamt sind für diese ergänzende Schutzmaßnahme 11,5 Millionen Masken vorgesehen. Die Stadt- und Landkreise sollen die Verteilung vornehmen.