Land verlängert Tilgungszuschuss Corona III bis zum 30. Juni 2022

Die Landesregierung verlängert den Förderzeitraum für das Programm Tilgungszuschuss Corona bis zum 30. Juni 2022. Der Sinsheimer Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte begrüßt die Entscheidung: „Gerade für die Dienstleistungsbranchen sind die entgangenen Umsätze der vergangenen beiden Pandemiejahre nicht nachholbar. Das unterscheidet sie von anderen Branchen und führt dazu, dass die fehlenden Einnahmen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten für Kreditverpflichtungen zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe werden können“, so Schütte. Mit dem Tilgungszuschuss unterstützt das Land Unternehmen und Soloselbständige hart getroffener Dienstleistungsbranchen wie Schaustellergewerbe und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche dabei, Tilgungsraten zu begleichen. Ursprünglich endete der Förderzeitraum bereits am 31. März 2022.

Insgesamt konnten seit Sommer 2020 mit den Landesförderprogrammen Tilgungszuschuss Corona I und II Unternehmen und Selbständige hart betroffener Dienstleistungsbranchen mit über 22 Millionen Euro unterstützt werden. Schütte betonte, dass das Programm eine sinnvolle Ergänzung zu den Hilfsprogrammen des Bundes darstellt: „Die Betriebe der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt werden.“

Weitere Informationen

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona III schließt wie seine Vorgängerprogramme eine Förderlücke der Überbrückungshilfen. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt.

Beim Tilgungszuschuss Corona III wurde außerdem der Zugang zusätzlich erleichtert: Der zur Antragstellung qualifizierende Umsatzrückgang wurde von 60 auf 50 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 abgesenkt. Das Programm ist kumulierbar mit den Überbrückungshilfen des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022. Die Anträge können in Kürze gestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm, der Antragstellung, insbesondere die Formulare für die Beantragung und die Antragsfrist finden Sie ab Anfang April 2022 unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/tilgungszuschuss-corona/

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