Land unterstützt Privatschulen bei Finanzierung der Corona-Prämie

Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst haben sich die Verhandlungspartner auf eine steuerfreie und einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro geeinigt. Auch Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen, die beim Land Baden-Württemberg angestellt sind, profitieren davon. Lehrkräfte, die an Privatschulen tätig sind, sind davon ausgenommen, da sie nicht vom Land beschäftigt werden, sondern von den Privatschulträgern. Die Zahlung einer Prämie obliegt deshalb den jeweiligen Trägern als Arbeitgeber. Damit auch die Privatschulen den Lehrkräften eine Prämie zahlen können, unterstützt das Land die Privatschulen dabei finanziell.

Dr. Schütte betonte, dass nicht nur an den öffentlichen Schulen im Land, sondern auch an den Privatschulen in der Pandemie tolle Arbeit geleistet wurde. Deshalb sei es wichtig, dass die Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen die gleiche Wertschätzung erfahren wie diejenigen, die beim Land angestellt sind. Es sei das richtige Zeichen vom Land, hier finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Spitzabgerechnete und kopfsatzabgerechnete Privatschulen

Bei den Privatschulträgern gibt es Schulen, die spitz abgerechnet werden und solche, die einen sogenannten Kopfsatz erhalten. Privatschulen, die spitz abgerechnet werden, erhalten die tatsächlichen Ausgaben erstattet. Sie können den Lehrerinnen und Lehrern eine Corona-Prämie ausbezahlen, die das Land dann auch entsprechend als Kosten für das Lehrpersonal erstattet. Privatschulen, die mit Kopfsätzen bezuschusst werden, erhalten einen Betrag von 80 Prozent der Kosten, die für einen Schüler bzw. eine Schülerin im öffentlichen Schulsystem anfallen. Damit die Privatschulen ihren Lehrkräften auch eine Prämie zahlen können, haben sich das Finanzministerium und das Kultusministerium darauf geeinigt, dass die Prämie, die das Land Lehrerinnen und Lehrern an den öffentlichen Schulen im Jahr 2022 zahlt, einmalig in die Berechnung der Kosten für die Schülerinnen und Schüler einfließt.

Damit können die kopfsatzbezuschussten Privatschulen ihren Lehrerinnen und Lehrern auch eine Corona-Prämie zahlen und erhalten vom Land einen einmalig erhöhten Zuschussbetrag ausbezahlt, den sie nach Umsetzung des sogenannten Landtagsberichts Anfang des Jahres 2023, also nachträglich erhalten.

Weitere Informationen

Die steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro erhalten die Lehrerinnen und Lehrer im öffentlichen Schuldienst spätestens mit den Bezügen für den Monat März.

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen