Im Zuge der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat das Kultusministerium auch die Regelungen für die Sonderverordnungen Sport sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Gemeinsam mit der Corona-Verordnung treten sie zum 23. Februar 2022 in Kraft.
Die neuen Regelungen im Überblick: