Land fördert Veranstaltungen – Kunst trotz Abstand 2021

In der Corona-Pandemie erweitert das Land das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ um eine zweite Fördertranche. Die Ausschreibung konzentriert sich auf die Zeit ab Anfang Juni 2021, damit Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Insgesamt stehen 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können.

Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung.

Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit September 2020 bislang insgesamt 177 Projekte landesweit mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Ausschreibung:

Der Antrag kann noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst gestellt werden und wird nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Eine Förderung kann für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden, beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.

Antragstellung unter:

Ausschreibungen: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

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