Land fördert Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 108 Millionen Euro

Förderungen für bedeutende Projekte in den Städten und Gemeinden im Wahlkreis Sinsheim: Eberbach, Eschelbronn, Meckesheim, Neckargemünd, Neidenstein, Schönbrunn, Sinsheim und Wiesenbach

Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg punktet durch hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Kraft. Damit er auch in Zukunft attraktiv bleibt, fördert das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) jedes Jahr Innovation, Gründer- und Unternehmergeist von Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen. In Stuttgart hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag (25.02.2022) bekannt gegeben, wohin die Mittel des wichtigsten Strukturförderprogramms des Landes im Jahr 2022 fließen werden. Mit dabei sind in diesem Jahr auch etliche Städte und Gemeinden aus dem Wahlkreis Sinsheim (siehe unten).

„Ich gratuliere allen Förderempfängern aus dem Wahlkreis Sinsheim ganz herzlich und freue mich sehr, dass auch in diesem Jahr so viele Antragsteller aus der Region Geld aus dem ELR-Fördertopf  erhalten. Dies ist für die Kommunen wie auch für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr gute Nachricht“, erklärte der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) nach Bekanntgabe der Programmentscheidung am heutigen Freitag.

Schütte: „Das ELR ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit mehr als 25 Jahren sorgt es dafür, dass im Ländlichen Raum kräftig in die öffentliche und private Infrastruktur investiert wird. Damit gelingt es uns, die ausgeglichene und dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg zu erhalten und auf aktuell relevante Herausforderungen zu reagieren, so Schütte und ergänzte, „der wesentliche Fokus des ELR liegt weiterhin auf dem Bereich ‚Innenentwicklung/Wohnen‘. Hier spielt der sogenannte CO2-Speicherzuschlag weiterhin eine richtige Rolle. Für Projekte mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindenden Baustoffen wie z.B. Holz, ist ein Zuschlag auf die sonst übliche Fördersumme möglich. Für viele dieser Vorhaben habe ich mich persönlich vor Ort mit den kommunalen Entscheidungsträgern eingesetzt, denn es ist mir ein Herzensanliegen, dass unser Ländlicher Raum für die Menschen ein lebens- und liebenswertes Wohnumfeld bleibt. So freue ich mich, dass z.B. in Sinsheim der Abbruch von Gebäuden und die Schaffung von neuem Wohnraum gefördert wird oder in Pleutersbach das Dorfgemeinschaftshaus deutlich attraktiver gestaltet wird. Gerade während der Pandemie haben wir alle erkannt, wie wichtig es ist, dass wir in unseren Städten, Gemeinden und Dörfern beste Rahmenbedingungen für zukunftsfähiges und klimagerechtes Wohnen und Arbeiten sowie für sichere Einkaufsmöglichkeiten sorgen und eine lebendige Gastronomie durch gezielte Förderung erhalten.“

Schütte unterstreicht abschließend: „Eine Vielzahl an Einrichtungen im öffentlichen Raum und zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. So werden in diesem Jahr beim ELR beispielsweise die Bereiche Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speichernder Baustoffe, insbesondere Holz besonders berücksichtigt. Darüber hinaus werden im ELR örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sogenannter ‚Barrierefreiheitschecks‘ gefördert. Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen, können gefördert werden. Um ein Beispiel zu nennen, der Umbau der Stufen vor einem Bürgerbüro hin zu einer kinderwagen- und rollstuhlgerechte Rampe“.

Hintergrundinformation:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das wichtigste Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. 2020 feierte es sein 25-jähriges Jubiläum.

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen werden 2022 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert. Insgesamt wurden im Rahmen der Programmentscheidung 2022 510 Gemeinden mit insgesamt 1.782 Projekten für eine Förderung ausgewählt. Das Gesamtfördervolumen beträgt 108 Mio. Euro. Das sind 8 Mio. Euro mehr als 2021. Damit bringt das ELR-Programm trotz der noch immer schwierigen Pandemielage Schwung in viele Projekte und Planungen. Mit der diesjährigen ELR-Programmentscheidung werden über alle Projekte hinweg zudem Investitionen in Höhe von 972 Millionen Euro angestoßen.

Weitere Informationen zum ELR finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/L%C3%A4ndlicher_Raum/2022-02-elr-entscheidung.pdf

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/elr-aktuelles/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=3153&tx_rsmpress_detail%5Bmessage%5D=122063&no_cache=1

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