CDU-Vorschlag wird umgesetzt
„Immer wurde ich aus der Bevölkerung angesprochen, warum z.B. Lärmschutzwände an Autobahnen nicht für Photovoltaik genutzt werden.“, berichtet der Sinsheimer-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte von Anfragen aus der Bevölkerung. Um bei dem Ausbau von PV weiterzukommen, habe die CDU-Landtagsfraktion auf solche Anfragen hin entsprechende Mittel eingestellt, um Erfahrung mit heute noch nicht profitablen Möglichkeiten der Nutzung von PV zu gewinnen. Nachdem das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit dem ersten Teil dieser Mittel bereits erfolgreich die Überdachung von Parkplätzen im Land mit Photovoltaik-Anlagen gefördert hat, wurde jetzt ein Nachfolgeprogramm „Flächen doppelt nutzen – PV an Mobilitätsinfrastrukturen“ aufgelegt.
Der Sinsheimer CDU-Abgeordnete Dr. Albrecht Schütte freut sich über darüber: „Ausgangspunkt für das Förderprogramm waren die Anregungen von der Basis. Flächen, die mit Photovoltaik ausgestattet werden, sind doppelt effektiv: Sie schützen die Menschen nicht nur vor Wind und Wetter oder Lärm sondern tragen auch dazu bei, die Erneuerbaren Energien zu stärken. Bestehende Flächen zu nutzen hat also einen großen Mehrwert.“
Die Projekte müssen noch im Jahr 2024 begonnen und bis zum 30. November 2025 beendet werden.
Anträge können ab sofort bis zum 10. Oktober 2024 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden
Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Das Umweltministerium möchte mit dem Förderprogramm insbesondere auch einen Anreiz bieten, innovative Ansätze und Projekte mit Modellcharakter umzusetzen. Entsprechend fließen diese Kriterien in die Bewertung der Anträge ein.
Das Programm besteht aus drei Förderbausteinen:
- Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden,
- Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen für Fahrräder sowie von bestehenden öffentlichen Wegen wie beispielsweise Fußgängerwegen, Fahrradwegen oder Brücken und
- Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen wie beispielsweise Haltestellenüberdachungen oder Trafohäuschen.
Zur Umsetzung der Projekte können Investitionen beispielsweise in die notwendige Befestigung, Stützpfeiler oder Fundamente gefördert werden. Zudem kann ein Zuschuss zur Photovoltaik-Anlage selbst sowie zu deren technischer Ausstattung (zum Beispiel Wechselrichter und Netzanschluss) beantragt werden.
Die Bewerbungen können über das elektronische Antragssystem „pt-outline“ digital eingereicht werden.