Innovative Konzepte zur Entlastung pflegender Angehöriger

Förderaufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2020 gestartet

In Baden-Württemberg sind etwa 400.000 Menschen auf Pflege angewiesen. Drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt und knapp 60 Prozent ausschließlich durch Angehörige. Damit Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können, müssen pflegende Angehörige in ihrer Tätigkeit unterstützt und gestärkt werden. Das Ministerium für Soziales und Integration stellt deshalb im kommenden Jahr für das Innovationsprogramm Pflege erneut Mittel in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Der örtliche Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) begrüßte dieses Vorhaben und erklärte: „Die Pflege und Betreuung von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten sowie innovativen Pflegekonzepten entlasten die Pflegenden und stellen eine wichtige Unterstützung dar.“ Schütte besichtigt in dieser Woche einmal mehr eine Pflegeeinrichtung, um persönlich Einblicke in den Alltag von Pflegenden und Besuchern von Tagesstätten zu erhalten.


Mit dem Innovationsprogramm Pflege 2020 können beispielsweise Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege gefördert werden. Unter anderem sollen dabei die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz beachtet werden. Dabei kann der Neubau von Tages-und Nachtpflegen mit einem Festbetrag von bis zu 20.000 Euro pro Platz gefördert, der Neubau von solitären Kurzzeitpflegen mit bis zu 50.000 Euro pro Platz gefördert werden. Die Antragsunterlagen müssen bis 31. Oktober 2019 beim KVJS eingereicht werden.

Details finden sich hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/ .

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