Dr. Albrecht Schütte MdL lud zur Diskussion um die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die zum 25. Mai dieses Jahres gilt, war eigentlich gedacht, um die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Internetgiganten wie Google, Apple und Co. zu stärken. Allerdings sind vor allem Vereine und kleine Unternehmen von der Verordnung betroffen. Aus diesem Grund lud der Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Sinsheim, Dr. Albrecht Schütte, zu einem Informations- und Diskussionsabend mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, ins Gasthaus Linde nach Sinsheim ein.
Rund 35 Interessierte hörten zunächst, warum der CDU-Parlamentarier Schütte die konkrete Ausgestaltung der DSGVO kritisch sieht: „Die eigentlichen Herausforderungen der modernen Zeit wie die Frage nach „Big Data“ und dem Umgang mit großen Datenmengen werden nicht ausreichend angegangen, stattdessen machen die Widrigkeiten der DSGVO das ehrenamtliche Engagement in Vereinen noch unattraktiver.“
Ein großes Problem sei dabei die mangelnde Differenzierung zwischen kleinen Unternehmen sowie Vereinen auf der einen Seite und Großunternehmen und internationalen Konzernen auf der anderen Seite, so Schütte, z.B. bei den hohen Summen, die bei Verstößen gegen die Verordnung drohen. Nun müsse man jedoch, da Veränderungen der DSGVO auf europäischer und nationaler Ebene lange bräuchten, mit den neuen Regeln leben und versuchen, den Anforderungen soweit wie möglich gerecht zu werden.
Dabei spielt Dr. Stefan Brink, der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg und Hauptreferent des Abends, eine zentrale Rolle. So wacht er als oberster Datenschützer des Landes einerseits über die Einhaltung der DSGVO, andererseits bietet er, zusammen mit seinen 60 Kolleginnen und Kollegen, Unternehmen und Vereinen Unterstützung bei Fragen und Herausforderungen, die den Datenschutz betreffen, an.
Einig waren sich Brink und Schütte, dass Europa keinen Umgang mit Daten wolle wie es zum Beispiel in China üblich sei. Dort erfasse der Staat alles, was an elektronischen Informationen über den Einzelnen verfügbar sei. Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Datenschutzes und die bisherige Rechtslage stellte Brink in seinem Vortrag die Neuerungen der DSGVO vor. So gelte diese einheitlich, unmittelbar und direkt für alle Bürger, Unternehmen und Vereine innerhalb der Europäischen Union. Gerade für internationale Unternehmen sei dies ein großer Vorteil. Die anwesenden Vereinsfunktionäre und interessierten Bürger klärte Brink anschließend über die notwendigen Maßnahmen, die zu treffen sind, auf:
Angefangen von einer Datenschutzerklärung auf der Website, einem Datenverarbeitungsverzeichnis bis hin zur Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten gebe es einige Pflichten, die mit der neuen Datenschutzverordnung auf die Verantwortlichen zukommen, so Dr. Brink. Allerdings wolle er den Anwesenden die Furcht vor hohen Strafen nehmen, die in der öffentlichen Diskussion oft geschürt werde: „Als Aufsichtsbehörde für die DSGVO entscheide ich letztlich über Strafen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung, dabei sind Vereine und kleine Unternehmen explizit nicht mein Fokus.“
In der anschließenden Diskussion konnte der Landesdatenschutzbeauftragte noch zahlreiche Fragen der interessierten Zuhörer beantworten, ob zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos oder Löschfristen von personenbezogenen Daten beantworten. Der Landtagsabgeordnete Dr. Schütte bedankte sich abschließend bei Dr. Brink für den informativen Vortrag und die anschließende fruchtbare Diskussion: „Trotz der in meinen Augen mangelhaften Ausgestaltung der DSGVO ist es wichtig, sich über die gültige Rechtslage und aktuelle Anforderungen zu informieren, dafür sind Sie der optimale Ansprechpartner, vielen Dank!“
Weitere Informationen sowie Orientierungshilfen für Vereine finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
(Text: Florian Hummel / Fotos: Christine Nahrgang)