Informationen für das diesjährige Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir passen die Bedingungen an, um den Schulen und den Eltern möglichst viel Flexibilität zu bieten.“

Am 8. Februar 2021 hat das Kultusministerium von Baden-Württemberg die Schulen über das diesjährige Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen informiert. Aufgrund der Corona-Pandemie hat man hier wichtige Änderungen vorgenommen. Das Kultusministerium hat unteranderem den Aufnahmezeitraum für die Schülerinnen und Schüler verlängert, um den Schulen mehr Zeit für die Organisation notwendiger Präsenz Beratungs- und Anmeldetermin zu ermöglichen. Die Anmeldung ist in diesem Jahr zudem auch telefonisch oder per E-Mail möglich. 

„Die Corona-Pandemie wirkt sich auf alle Bereiche des schulischen Lebens aus. Deshalb passen wir die Bedingungen an die Pandemie an. Auch bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen reagieren wir, um den Schulen und den Eltern möglichst viel Flexibilität zu bieten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. 

Zeitraum für die Anmeldung verlängert

Der bisher am 10. Und 11. März geplante Anmeldungszeitraum an den weiterführenden Schulen wurde nach Rückmeldung von den Schulleitungen auf die Zeit vom 8. bis 11. März gestreckt. So können die Schulen einigen Erziehungsberechtigten auch Anmelde- und Beratungstermine in Präsenz anbieten und haben einen längeren Zeitraum die entsprechenden strengen Hygieneanforderung organisatorisch bewältigen. Eine verbindliche Anmeldung ist ausschließlichen in diesem Zeitraum möglic

„Tage der offenen Tür“ sind nur virtuell möglich

„Tage der offenen Tür“, welche gerne von Schulen veranstaltet werden, um auf die vielzähligen Möglichkeiten und das Angebot der Schule hinzuweisen, werden in diesem Jahr nur virtuell möglich sein.  Das Kultusministerium weist nochmals daraufhin, dass die Durchführung von „Tagen der offenen Tür“ als Präsenzveranstaltung ist den öffentlichen Schulen ohne Ausnahme untersagt ist. Ebenso ist die Durchführung auch den Schulen in freier Trägerschaft aufgrund den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes untersagt.

Das Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleitungen finden hier: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/schulleitungen-corona

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