Impfgipfel der Landesregierung – Feuerwehrangehörige nun impfberechtigt

Durch den Impfgipfel vom 16. April 2021 können nun in Baden-Württemberg noch mehr Rettungskräfte geimpft werden

In der Pandemie leisten auch die Feuerwehren hervorragende Arbeit und einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft. Um Feuerwehrleute die als Ersthelfer in Kontakt mit Patientinnen und Patienten bzw. Verletzen kommen besser zu schützen, hat die Landesregierung beschlossen, dass sich nun Feuerwehrleute ebenfalls in Baden-Württemberg impfen lassen können.

Den Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte äußert sich im Nachgang des Impfgipfels: „Ich begrüße sehr, dass nun endlich weitere Rettungskräfte die Möglichkeit zur Impfung erhalten.“

In Baden-Württemberg werden bereits seit dem Impfstart im Dezember 2020 neben den höchsten Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe auch diejenigen geimpft, die ein besonders großes Expositionsrisiko haben. So sind die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes mit regelmäßigem Kontakt zu Patientinnen und Patienten mit höchster Priorität impfberechtigt und zum Großteil auch schon geimpft. Auch die Helfer-vor-Ortgruppen sind bereits impfberechtig. Nun kommt die Gruppe der Feuerwehrangehörigen, die als Ersthelfer in Kontakt mit Patientinnen und Patienten oder Verletzen stehen und den Rettungsdienst unterstützen, zusätzlich in den Kreis der Impfberechtigten.

Auch der Landesfeuerwehrverband befürwortet die Priorisierung in der Impfverordnung für die 110.000 baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen. Seit Beginn der Pandemie hatte der Verband in Absprache mit dem Innenministerium Regelungen zum Ausbildung-, Übungs- und Dienstbetrieb veröffentlicht, die die Einsatzbereitschaft sicherstellen. Hierdurch konnten Infektionen im Feuerwehrdienst nahezu ausgeschlossen werden.

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen