Impfberechtigung auf weitere Gruppen ausgeweitet

Basierend auf der vom Bund noch für diese Woche angekündigten aktualisierten Impfverordnung startet das Land Baden-Württemberg vom 9. März 2021 an die Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigte Menschen ab 16 Jahren. Damit sind nun in Baden-Württemberg folgende Personen zusätzlich impfberechtigt:

  • 16-17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen)
  • alle Personen ab 70 Jahren
  • alle Menschen ab 65, die nach §3 impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen).

Aufgrund der bisher geltenden Altersbeschränkung von AstraZeneca bis einschließlich 64 Jahren und des Mangels der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna, die für Menschen aus der ersten Priorität reserviert werden mussten, konnten diese Personengruppen bisher noch nicht zum Zuge kommen. Eine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff besteht nicht.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte MdL zeigte sich froh, dass durch die neue Datenlage der AstraZeneca Impfstoff nun auch für Menschen ab 65 Jahren empfohlen werden kann und dies unmittelbar in Baden-Württemberg umgesetzt wird. Von nun an können auch Menschen ab 65 Jahren, die nach § 3 der Impfverordnung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, geimpft werden und Termine vereinbaren.

Zugleich fordert Schütte aber auch das Sozialministerium auf, das Chaos bei der Vergabe von Impfterminen zu beenden. Auch müsse das Ministerium eine Kontaktaufnahme gegenüber denjenigen Personen sicherstellen, die einen Impftermin zu Unrecht erhalten haben. Viele Betroffene würden aktuell umsonst ein Impfzentrum aufsuchen, um dann vor Ort abgewiesen zu werden. Künftig sollten, so Schütte, Impftermine für die Gruppe der über 70-jährigen auch von der Kommune aus vergeben werden können. Außerdem sollte das Zeitfenster der Zweitimpfung über einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden.

Die neue Corona-Impfverordnung des Bundes soll an diesem Donnerstag offiziell in Kraft treten. Das Bundesgesundheits-ministerium hat den Ländern zugestanden, schon jetzt die Terminvergabe für die neuen Impfberechtigten zu starten. Die Impfzentren und Callcenter wurden entsprechend darüber informiert.

Durch neue Studienergebnisse, die zeigen, dass AstraZeneca noch wirksamer ist, als bislang angenommen und zwar auch für Menschen ab 65 Jahren, hat die STIKO angekündigt, den Impfstoff nun für alle ab 18 Jahren zu empfehlen. Das bedeutet, dass für Menschen ab 65 Jahren nicht mehr nur die beiden immer noch sehr raren Impfstoffe Biontech und Moderna zur Verfügung stehen. Diese mussten wegen der geringen Verfügbarkeit bisher für die Menschen über 65 Jahren aus der ersten Priorität reserviert werden.

Durch die zusätzliche Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs für Menschen ab 65 Jahren sind in Baden-Württemberg insgesamt nun rund 1,7 Millionen Menschen zusätzlich impfberechtigt. Da es für die kommenden drei Wochen nur noch vereinzelt Termine gibt, ist bei der Terminvergabe weiterhin Geduld gefragt. Grundsätzlich wird Jüngeren empfohlen, die Buchung online vorzunehmen. Erst im Verlauf des zweiten Quartals wird sich die Situation durch deutlich wachsende Impfstofflieferungen entspannen.

Genauere Informationen zum berechtigten Personenkreis finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/

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