Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 abgeschlossen / Etats umfassen jetzt 50,5 und 51,9 Milliarden Euro / Mehr Geld für Bildung und innere Sicherheit
Zum Abschluss von zwei intensiven Wochen Haushaltsberatungen im Finanzausschuss – insgesamt wurden 384 Anträge behandelt – standen das Staatshaushaltsgesetz sowie des Haushaltsbegleitgesetz auf der Tagesordnung. Dazu hatte der Finanzausschuss noch von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis zu nehmen.
In den beiden Gesetzen wird ein Großteil der eigentlichen Haushaltsberatungen formalisiert. „In dieser Zusammenfassung sieht man noch einmal“, so der Sinsheimer Abgeordnete Dr. Albrecht Schütte, „welche Maßnahmen sich im Haushalt 2018 und 2019 für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wiederfinden: Schuldentilgung von 500 Millionen Euro, weitere Reduzierung der Kreditverpflichtungen um ca. 900 Millionen Euro, erhöhte Zuführung zur Versorgungsrücklage von über 1 Milliarde Euro und deutlich mehr Sanierungsmittel als in der Vergangenheit. Zusammen mit den Investitionen in Bildung und Forschung, sowie mit deutlich mehr Mitteln für die innere Sicherheit bringen wir Baden-Württemberg nach vorne.“
In zwei Wochen wird das sich Parlament in seiner Gänze noch einmal zwei Tage lang mit dem Haushalt auseinandersetzen, bevor dann am 20. Dezember der Doppelhaushalt 2018/19 in dritter Lesung endgültig vom Parlament verabschiedet wird.