Grundschulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege öffnen zum 22. Februar 2021

Auf Grundlage des Beschlusses von Bund und Ländern vom 10. Februar 2021 plant das Land Baden-Württemberg die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) vom 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Die Schulen und Einrichtungen sind heute auf direktem Wege über diese Entscheidung informiert worden.

Perspektivisch beabsichtigt das Land, in einem nächsten Schritt auch an den weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell anzustreben – sofern es das Infektionsgeschehen zulasse.

Für die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bedeutet dies, dass sie ab 22. Februar 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Für sie gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren.

Konzept für den Wiedereinstieg im Überblick

Das Konzept für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb an den Grundschulen sowie den Grundstufen der SBBZ ist angelehnt an die Regelungen für den Wiedereinstieg nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr zum Ende der Pfingstferien. Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.

  • An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021 ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.
  • Beispielsweise könnten in der letzten Februarwoche die Klassenstufen 1 und 3 und in der ersten Märzwoche die Klassenstufen 2 und 4 Präsenzunterricht erhalten. Die zwei Klassenstufen, die in Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, hier erhalten die Schulen schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung tragen zu können.
  • Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen.
  • Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule. Sportunterricht findet nicht statt.
  • Der Präsenzunterricht soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, gerne aber auch mehr, wenn dies die Schule ermöglichen kann. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
  • Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt, die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.

Wechselunterricht auch für Abschlussklassen

Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden von 22. Februar 2021 an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots.

Gezielte Fördermöglichkeit für Schülerinnen und Schüler

Wie bereits im vergangenen Jahr sollen die Schulen ab 22. Februar auch wieder einzelne Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbeziehen können, die über den Fernunterricht nicht erreicht werden konnten oder Schwierigkeiten beim Fernlernen haben. Diese Möglichkeit gilt sowohl in den Grundschulen wie auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen.

Ausstattung der Grundschulen mit Schutzmasken

Nachdem das Sozialministerium am 21. Januar 2021 kurzfristig mitgeteilt hatte, dass die Schutzmasken des Typs KN95 von der DEKRA GmbH qualitätsgeprüft sind, hat das Kultusministerium umgehend alle Schritte eingeleitet, um den Versand an die Grundschulen zu veranlassen, um das dortige Personal auszustatten. Die Schutzmasken, die dabei an die Grundschulen gehen, sind laut Sozialministerium als uneingeschränkt tauglich für den Einsatz in den Schulen beurteilt worden.

Mehr Testungen für das Personal an Kitas und Schulen

Vorgesehen ist, dass das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege, sich zunächst bis zu den Osterferien zweimal pro Woche mittels Schnelltests anlasslos testen lassen kann. Die Schnelltests sollen über die bestehenden Strukturen bei Ärzten und Apotheken in Anspruch genommen werden können.

Schnelltests auch über „Corona-Schulbudget“ förderfähig

Schnelltests sind ab sofort auch in die Förderliste für das „Corona-Schulbudget“ aufgenommen worden. Mit diesem Investitionsprogramm stellt das Kultusministerium allen öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg schulbezogene Budgets in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die ihnen helfen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen. Die Schulträger können damit nun bei Bedarf auch zusätzliche Schnelltests für ihre Schulen finanzieren.

Weitere Informationen:

Kultusministerium – 2021-02-11-Schul-und-Kitabetrieb-ab-22-Februar (km-bw.de)

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