Gemeinde Wiesenbach erhält rund 76.00 Euro im Zuge der unterjährigen Programmentscheidung „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) 2022

Dr. Albrecht Schütte MdL (CDU) begrüßt die unterjährige Förderrunde zur Stärkung des Ländlichen Raums 2022

Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg läuft es richtig rund! Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag (28.08.) mitteilte, erhalten 244 besonders dringliche Projekte eine unterjährige Förderung in Höhe von 16,5 Millionen Euro im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Mit dabei ist diesmal auch die Gemeinde Wiesebach aus dem Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach.

MdL Schütte sagte dazu: „Ich gratuliere der Gemeinde Wiesenbach ganz herzlich und freue mich sehr, dass auch in diesem Jahr zum wiederholten Mal eine Gemeinde aus der Region Geld aus dem ELR-Fördertopf erhält. Für den Aufwuchs der Fördermittel im ELR habe ich mich in den letzten Jahren im Finanzausschuss eingesetzt. Damit werden Wohnraum und Arbeitsplätze geschaffen. Das ist für Kommunen wie Wiesebach ebenso wie auch für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr gute Nachricht“, erklärte der Landtagsabgeordnete nach Bekanntgabe der Programmentscheidung am heutigen Donnerstag.

„Das ELR ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit mehr als 25 Jahren sorgt es dafür, dass im Ländlichen Raum kräftig in die öffentliche und private Infrastruktur investiert wird. Damit gelingt es uns, die ausgeglichene und dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg zu erhalten und auf aktuell relevante Herausforderungen zu reagieren, so Schütte.

Abschließend appellierte der CDU-Abgeordnete: „Ich möchte allen, die gerade ein neues Projekt, eine Modernisierung oder Umnutzung in ländlich geprägten Orten planen, ans Herz legen, sich für die nächste, bereits veröffentlichte Förderrunde des ELR zu bewerben. Es können sehr viele Maßnahmen gefördert werden, die die Struktur im Ländlichen Raum verbessern. Packen Sie es an, die Bewerbungsfrist läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September.“

Hintergrundinformation:

Bewerbungen zur ELR-Jahresprogrammentscheidung 2023 sind jetzt möglich

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das wichtigste Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. 2020 feierte es sein 25-jähriges Jubiläum.

Allen, die gerade eine Modernisierung, Umnutzung oder Neugründung im ländlich geprägten Orten planen, empfiehlt der Minister, das Förderangebot der bereits veröffentlichten Ausschreibung für die große Jahresprogrammentscheidung 2023 des ELR zu prüfen. Sehr viele private und kommunale strukturverbessernde Maßnahmen können gefördert werden. Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge läuft in den meisten Gemeinden noch bis Mitte September 2022. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2023.

Mit der Umsetzung der Projekte können Antragssteller dann direkt im Anschluss an die Programmentscheidung beginnen.

Weitere Informationen zum ELR sowie einen Überblick über das Antragsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter: www.mlr-bw.de/elr .

Einen Erklärfilm zum Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr 

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