Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 19. April 2020

Basierend auf den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzlerin Merkel vom 15. April hat die Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst.

Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche ebenso wie Buchläden, KFZ- und Fahrradhandlungen mit unbegrenzter Fläche zusätzlich zu den bisher offenen Geschäften unter Beachtung der Hygienevorschriften öffnen dürfen. Zudem wird der Außer-Haus-Verkauf von Eisdielen und Cafés sowie die Öffnung von Wein- und Spirituosenhandlungen erlaubt. Details finden Sie in der aktualisierten Corona Verordnung des Landes anbei. Auf den Übersichten sind die Entscheidungen nochmals dargestellt. Ab 4. Mai ist geplant, auch die Friseure wieder öffnen zu lassen. Zudem werden dann die Abschlussklassen wieder beschult werden.

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