700.000€ fließen in den Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach

In der ersten Verteilungsrunde der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe wurden 28 Gemeinden mit Investitionsmittel in Höhen von rund 7,08 Millionen Euro bewilligt. Sieben Gemeinden des Wahlkreises Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach dürfen sich über Hilfen in Höhe von 700.000 Euro freuen.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) zeigt sich erfreut, dass auch in dieser Runde wieder Mittel für Gemeinden im Wahlkreis bewilligt wurden. „Mit diesen Mitteln können auch kleinere und finanzschwache Gemeinden wichtige Projekte finanzieren und umsetzen“, so Schütte. Gerade mit dem Ausgleichstock fördere das Land Investitionen nahe bei den Menschen. Klar ist für Schütte daher, dass diese Mittel in den nächsten Jahren aufgestockt werden müssen.

Der größte Betrag bei der aktuellen Runde geht nach Eberbach zur Sanierung und Entwicklung des Freibads. Eschelbronn, Heddesbach, Neckarbischofsheim und Neidenstein erhalten Gelder zur Sanierung von Straßen oder Brücken. In Mönchzell wird die Gestaltung des Kirchvorplatzes unterstützt und in Helmstadt-Bargen die Sanierung der WC-Anlagen der Grafeneck-Gemeinschaftsschule.

„Dass Eberbach bei der Sanierung des Freibads unterstützt wird, ist ein gutes Zeichen“, so Schütte. „Als Mitglied der DLRG ist es mir ein Anliegen, dass Kinder schwimmen lernen. Und dazu trägt ein gutes Freibad bei.“

Hintergrund:

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 140 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Die Förderschwerpunkte liegen mit einem Gesamtbetrag von jeweils rund 1,62 Millionen Euro bei Kindergärten sowie Straßen und Verkehrseinrichtungen.

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