Die baden-württembergische Landesregierung hat in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25.11.2020 weitergehende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Am Freitag (4. Dezember) erging ein entsprechender Erlass an die Kommunen. Dieser besagt, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals zu erweitern sind, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.
Erlass Landesregierung zur Hotspot-Strategie
- Veröffentlicht am: Dezember 4, 2020
- Kategorien: Corona, Hauptverordnungen
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