Insgesamt rund 750 Millionen Euro stellt der Bund den Ländern zur Verfügung, damit weitere Ganztagsbetreuungsangebote für Grundschüler geschaffen werden können. Doch kommunale Betreuungsangebote des Landes, welche eine flexible Nachmittagsbetreuung – also ohne feste Ganztagsstruktur vorsehen – waren in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes zunächst berücksichtigt worden. Kurz vor Weihnachten gelang es Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dann mit dem Bund ein Einigung zu erzielen. Ergänzend zur Verwaltungsvereinbarung von Bund und Land gibt Baden-Württemberg eine Protokollerklärung ab, die die Förderung der kommunalen Betreuungsangebote voll umfassend ermöglicht.
Aus der Vereinbarung geht hervor, dass das Kultusministerium in Baden-Württemberg als oberste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien, die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch den Bund sind, gewährleistet. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, bei Erfüllung der Qualitätskriterien die Aufsicht auf die Kommunen als Schulträger zu delegieren. Damit ist gesichert, dass auch die Angebote der Kommunen von den Bundesmitteln profitieren können und Eltern eine echte Wahlfreiheit bezüglich des Angebots haben.
Die Protokollerklärung finden Sie hier: