Ein Nahverkehrs-Ticket für das ganze Land

Gründung der Baden-Württemberg-Tarif-GmbH als Grundlage für verbundübergreifendes Nahverkehrsticket

Im Dezember 2018 wird auf Initiative der Landesregierung im öffentlichen Verkehr der verbundübergreifende Baden-Württemberg-Tarif eingeführt. Dazu soll eine eigenständige Gesellschaft, die Baden-Württemberg-Tarif GmbH, eingerichtet werden. Dem hat das Landeskabinett am 21. März 2017 zugestimmt. Diese BW-Tarif-Gesellschaft wird von den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), also v.a. dem Land Baden-Württemberg, und von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Baden-Württemberg SPNV-Leistungen erbringen, getragen werden. Die Verkehrsverbünde werden über einen Kooperationsvertrag eingebunden. Eine Erweiterung des Gesellschafterkreises um die kommunalen Aufgabenträger und Unternehmen, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Straßenbahnen und Bussen tätig sind, ist zudem möglich.

In der ersten Stufe wird der BW-Tarif ab Dezember 2018 bei den Bahnfahrscheinen auch das ÖPNV-Ticket am Zielort einschließen, so dass die Fahrgäste nach der Ankunft mit der Bahn ohne neues Ticket Busse und Stadtbahnen vor Ort werden nutzen können. Wer also z.B. von Bruchsal nach Heidelberg mit der Bahn fährt, kann ohne ein weiteres Ticket mit dem ÖPNV am Ankunftsort weiterfahren z.B. zu den Kliniken.

In der Zielstufe von 2021 an, sollen Fahrgäste landesweit durchgängige Fahrkarten über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg vom Start bis zum Ziel ihrer Fahrt lösen können. Das BW-Tarif-Ticket soll dann in Bahnen und Bussen gleichermaßen gelten nach dem Motto: Eine Fahrt – ein Ticket! Von jeder ÖPNV-Haltestelle zu jeder anderen im Land.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte, der Mitglied im Ausschuss für Verkehr ist, freut sich darüber, dass damit endlich die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere derjenigen, die am Rande der Verkehrsbünde leben, vereinfacht werde. Schütte: „Seit Jahren setzen sich viele für ein Ticket über die Verkehrsverbundsgrenzen hinweg ein. Natürlich hätten wir uns schneller eine Lösung gewünscht. Aber wichtig ist, dass das nunmehr auf den Weg gebracht wurde.“

Übrigens: Auch ein elektronisches Ticket wird bereits geplant: In einem deutschlandweit einmaligen Prozess, will das Land ab 2018 Lizenzen für den Verkauf von E-Tickets im SPNV vergeben. 26 bundesweit tätige Unternehmen bekundeten nach einem Aufruf des Ministeriums ihr Interesse an einer Lizenz für den Vertrieb. Mutig, dass das Land das wage, so lauteten viele Reaktionen der beteiligten Unternehmen.


Weitere Informationen Baden-Württemberg-Tarif:

Kundenaspekt: Der Baden-Württemberg-Tarif schafft ein landesweit einheitliches Tarifangebot für alle Verkehre, die Verbundgrenzen überschreiten. Dabei werden schienengebundener und straßengebundener öffentlicher Verkehr integriert (Anschlussmobilität). Bei Fahrten auch über Verbundgrenzen hinweg wird somit künftig nur noch ein Fahrausweis benötigt werden.

Wettbewerbsaspekt: Der Baden-Württemberg-Tarif ermöglicht mit seiner unternehmensneutralen Tarifstruktur und seiner transparenten Einnahmenaufteilung eine höhere Wettbewerbsintensität im SPNV. Zugleich verhindert er eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft.

Vertriebsaspekt: Der Baden-Württemberg-Tarif dient im Rahmen der Digitalisierungsoffensive (Projekt „LETS go!“) als Katalysator zum Aufbau eines landesweit verfügbaren und nutzbaren E-Tickets für Bus und Bahn unter Einbindung der bestehenden Verbundtarife. Er ist somit auch ein Projekt zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Baden-Württemberg. Tickets des Baden-Württemberg-Tarifs wird es aber nicht nur in Form von E-Tickets geben, sondern auch in konventioneller Form an Fahrausweisautomaten und in Verkaufsstellen.

Umsetzung:
In der ersten Stufe, die im Dezember 2018 starten soll, ist eine Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs im SPNV mit integrierter Ziel-Anschlussmobilität und relationsbezogenen Einzelfahrausweisen vorgesehen. In der zweiten Stufe, die schrittweise bis zum Jahr 2021 umgesetzt werden soll, ist es das Ziel, die Anschlussmobilität flächendeckend und auch am Start der Fahrt einzuführen zusammen mit einer vollständigen Integration des straßengebundenen ÖPNV im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr und der Integration weiterer Fahrausweisarten.

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