Geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern im Land wird in den nächsten zwei Jahren mit je 15,65 Millionen Euro gefördert
„Geburtshilfe gehört zu den Leistungen, die schnell erreichbar sein müssen. Das GRN Klinikum Sinsheim leistet hier Vorbildliches, was man an der hohen Anzahl der Geburten sieht. Daher freue ich mich über diese zusätzliche finanzielle Wertschätzung“, so der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte MdL (CDU) aus dem Wahlkreis Sinsheim.
Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg wird in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen.
Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten. In Baden-Württemberg können 71 Krankenhausstandorte von der Förderung profitieren.
Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Baden-Württemberg stehen demnach jeweils rund 15,65 Millionen Euro zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom Land nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach festgelegt. Die einzelnen Förderbescheide werden zeitnah ergehen.
Übersicht der geförderten Krankenhäuser mit Geburtshilfe (baden-wuerttemberg.de)