COVID-19-Impfung: Personal an SBBZ in Gruppe mit hoher Priorität aufgenommen

Zumeldung: Der Abgeordnete des Wahlkreises Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach, Dr. Albrecht Schütte begrüßt die Ankündigung der Kultusministerin, dass nunmehr auch das Personal an den SBBZ in die zweite Gruppe der Impfpriorisierung aufgenommen wurde: „Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, dass die Lehr- und Betreuungskräfte, die in Präsenz an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in der Notbetreuung arbeiten, bestmöglich geschützt werden. Ich freue mich, dass das Personal an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung, bzw. in den entsprechenden Bildungsgängen nun einen schnelleren Zugang zu einer Corona-Impfung bekommt. Endlich hat auf massiven Druck der Kultusministerin der Sozialminister eingelenkt.“ Es sei nun dringend geboten, so der Abgeordnete weiter, dass die Impfungen auch für anderes Personal in Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand, bzw. eine Maskenpflicht nicht gewährleistet werden könne, höher priorisiert würden. Ebenso wichtig sei, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Präsenz an Schulen und Betreuungseinrichtungen mehrfach in der Woche die Möglichkeit eines Schnelltests angeboten werde. Schon seit Wochen weise er zusammen mit der CDU-Landtagsfraktion darauf hin, dass ausreichend Tests vorhanden seien, um Personal sowie Schülerinnen und Schüler zu testen und so die Gefahr einer Ansteckung in den Einrichtungen selbst nochmals drastisch reduziert werden könne.

Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir begrüßen es sehr, dass das Sozialministerium unserem Wunsch nachgekommen ist, das Personal an diesen Schulen und Einrichtungen bei den Impfungen vorzuziehen.“

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Lehrkräfte, betreuendes Personal, Personal der Internate und Schulbegleitung – an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung, die SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung sowie den entsprechenden Schulkindergärten werden in der Impfstrategie des Landes in den Kreis der Personen mit hoher Priorität aufgenommen – entsprechend Paragraf 3 der Corona-Impfverordnung.

„Wir begrüßen es sehr, dass das Sozialministerium unserem Wunsch nachgekommen ist, das Personal an diesen Schulen und Einrichtungen bei den Impfungen vorzuziehen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und pflegen Kinder und Jugendliche mit einem hohen oder sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion. Deshalb sollten sie auch bei den Impfungen wie Pflegekräfte in Behinderteneinrichtungen oder Pflegeheimen behandelt werden.“ Zu den Kindern und Jugendlichen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten SBBZ betreuen und pflegen, gehören beispielsweise Kinder und Jugendliche mit Trisomie 21, Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, ehemalige Frühgeborene mit Folgeerkrankungen im Bereich der Atemwege oder Kinder mit muskulären Erkrankungen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBBZ mit den genannten Förderschwerpunkten sind bislang seitens des Bundesgesundheitsministeriums unter Paragraf 4 der Corona-Impfverordnung eingestuft worden, das heißt, sie hätten nur mit erhöhter, dritter Priorität geimpft werden können. „Bei dieser Einstufung wurde die Risikobeurteilung an den Regelschulen zugrunde gelegt, nicht jedoch die besondere Situation an den SBBZ bedacht. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass das Sozialministerium unsere Argumentation für berechtigt hält und nun entsprechend nachsteuert“, sagt Ministerin Eisenmann.

An den SBBZ öffentlicher und privater Träger mit dem Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung, die SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung sowie den entsprechenden Schulkindergärten erhalten Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung einen besonders hohen Bedarf an Pflege (etwa Körperpflege, Wickeln), Unterstützung in allen alltäglichen Verrichtungen (beispielsweise Essen geben, Lagerung) und Betreuung benötigen, ein Angebot der frühkindlichen Bildung oder ein Schulangebot. „Aufgrund der besonderen Bedürfnisse der Kinder und der hohen Herausforderung für ihre Eltern bei einer Schulschließung haben wir uns entschieden, diese Einrichtungen bereits ab dem 11. Januar 2021 wieder zu öffnen, jedoch ohne Präsenzpflicht – die Eltern entscheiden selbst, ob sie für ihr Kind dieses Angebot annehmen. Auch vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen mit hoher Priorität eine Schutzimpfung erhalten“, so Eisenmann.

Weitere Informationen

Schutzausrüstung für Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren: Bereits im Sommer 2020 wurden die SBBZ sowie die Schulkindergärten aufgrund der dort bestehenden besonderen Bedarfe zusätzlich zu den gelieferten OP-Masken mit KN95-Masken ausgestattet. Zudem haben die SBBZ und Schulkindergärten im Frühjahr 2020 eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hygienemitteln und Schutzausrüstung (u.a. Einwegschutzkleidung und Einweghandschuhe) aus dem „Notfallpaket“ des Landes erhalten, nachdem die bisherigen Beschaffungswege für diese Einrichtungen nicht mehr zur Verfügung standen. Inzwischen ist die Beschaffung wieder möglich. Das Kultusministerium steht derzeit mit dem Sozialministerium, das für die Beschaffung zuständig ist, in Kontakt, um den SBBZ und den Schulkindergärten in Kürze erneut Schutzausrüstung (Masken, Einwegschutzkleidung, Einweghandschuhe) zur Verfügung zu stellen.

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