Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. Mai 2020

Am Mittwoch, den 6. Mai 2020 sind wesentliche Entscheidungen gefällt worden, was das weitere Vorgehen in der Corona-Krise angeht. Dabei geht es um verabredete Lockerungen in den nächsten Wochen. Zunächst hat die Ministerpräsidentenkonferenz getagt (per Video-Konferenz).

Als Anhang finden Sie das Protokoll der Sitzung: 1,50 Meter Abstand und Masken im ÖPNV und beim Einkaufen, diese Vorgaben bleiben. Weiter wurde verabredet die Kontakteinschränkungen ein Stückweit zu lockern. So soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden.

In Betreuungseinrichtungen soll jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner von einer definierten Person einmal am Tag Besuch erhalten dürfen.

Zudem hat sich die MPK auf die folgenden Leitlinien für die Ausweitung von Schulunterricht und Kita-Betreuung geeinigt:

Die Schulen sollen schrittweise eine Beschulung aller Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen bzw. Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung. Die Wiederaufnahme des Unterrichts in Form von teilweisem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler hat begonnen und soll in weiteren Schritten gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Ziel ist, dass in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden. Gemäß des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 27.4.2020 wird die Kinderbetreuung durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung spätestens ab dem 11. Mai in allen Bundesländern eingeführt. Dabei wird sichergestellt, dass bis zu den Sommerferien jedes Kind am Übergang zur Schule vor dem Ende seiner Kita-Zeit noch einmal die Kita besuchen kann. Die Einzelheiten regeln die Länder.

Details zu den Planungen für die Schulen in Baden-Württemberg finden Sie im zweiten Anhang.

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