Corona-Verordnung: Private Veranstaltungen (08. Juni 2020)

Dr. Albrecht Schütte MdL informiert aktuell: Private Veranstaltungen mit bis zu 99 Personen sind unter diesen Auflagen (siehe beigefügte PDF) in gemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erlaubt.

Die angehängte Verordnung (Stand: 08. Juni 2020) regelt die Voraussetzungen, unter denen ab 9. Juni bis auf Weiteres private Veranstaltungen mit bis zu 99 Personen in Räumen, die zu diesem Zweck vermietet oder sonst zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheime oder Gemeindehäuser), durchgeführt werden können.

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