Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab dem 1. März 2021

Die Landesregierung hat am 27. Februar 2021 die neunte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. März 2021 in Kraft.

Folgende Regelungen gelten:

1. Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen wieder Pflanzen und sonstige gartenbauliche Erzeugnisse, einschließlich des notwendigen Zubehörs, verkaufen.

2. Die praktische Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung sowie die theoretische Fahrerlaubnisprüfung werden mit qualifizierter Maskenpflicht gestattet; die theoretische Fahrschulausbildung darf weiterhin ausschließlich im Online-Betrieb erfolgen.

3. Verstöße gegen die Pflicht, in Wahllokalen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, werden mit einem Bußgeld einschließlich eines entsprechenden Zutrittsverbots bewährt.

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