Die Landesregierung hat am 27. Februar 2021 die neunte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. März 2021 in Kraft.
Folgende Regelungen gelten:
1. Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen wieder Pflanzen und sonstige gartenbauliche Erzeugnisse, einschließlich des notwendigen Zubehörs, verkaufen.
2. Die praktische Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung sowie die theoretische Fahrerlaubnisprüfung werden mit qualifizierter Maskenpflicht gestattet; die theoretische Fahrschulausbildung darf weiterhin ausschließlich im Online-Betrieb erfolgen.
3. Verstöße gegen die Pflicht, in Wahllokalen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, werden mit einem Bußgeld einschließlich eines entsprechenden Zutrittsverbots bewährt.