Corona-Novemberhilfe verfügbar

Über diese Seite des Bundeministeriums für Wirtschaft kann die Corona-Novemberhilfe beantragt werden:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Das Wichtigste hier:

  • Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5.000,00€ beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Für alle anderen Unternehmen muss der Antrag z.B. von ihrem Steuerberater gestellt werden.
  • Anträge können auch von indirekt betroffenen Unternehmen gestellt werden, die nachweislich und regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
  • Unternehmen erhalten einen Abschlag in Höhe von bis zu 50% ihrer beantragten Summe, maximal 10.000,00€. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Natürlich kann von Unternehmen auch weiterhin Überbrückungshilfe beantragt werden, wenn z.B. ein Antrag auf Novemberhilfe nicht möglich ist.

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