Bundeskabinett beschließt Neufassung des Bundesnaturschutz-Gesetzes – CDU-Landtagsfraktion macht sich für Änderungen stark

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 10. Februar das Gesetzespaket zum Insektenschutz beschlossen. Damit werden zahlreiche Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Biotope wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland für Insekten als Lebensräume erhalten bleiben. Auch Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten kann künftig eingedämmt werden. Parallel wurde auch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angenommen. Danach wird der Einsatz von Glyphosat zunächst stark eingeschränkt und ab 2024 ganz verboten. In Schutzgebieten soll auch der Einsatz zahlreicher anderer Pflanzenschutzmittel verboten werden.

Die geplanten Änderungen haben in den letzten Monaten bei Landwirtinnen und Landwirten zu großer Unruhe geführt. Die ursprünglich anvisierten Regelungen hätten massive Beeinträchtigungen zur Folge. Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich deshalb für Änderungen in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel stark gemacht. Denn die geplanten Einschnitte würden das Ende für nahezu alle Betriebe in den Schutzgebieten bedeuten. Die Einigung, die nun erreicht wurde, zeigt die richtige Richtung auf. Die CDU-Landtagsfraktion wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten. Ziel ist, dass das Verbot nur für Naturschutzgebiete gilt.

Künftig soll auf eine Mitwirkung der Landwirte gesetzt werden. Für Vogelschutzgebiete werden auf Bundesebene keine Verbote erlassen. In FFH-Gebieten wird das Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden auf Grünland beschränkt. Der Anbau von Sonderkulturen (Wein, Obst, Gemüse, Hopfen) ist davon ausdrücklich ausgenommen. Das BMEL hat in einer Protokollerklärung mitgeteilt, dass es kooperativen Lösungen vor Ort den Vorzug vor Ordnungsrecht geben würde. Abweichungen der Länder wären dann erlaubt, sofern es, wie in Baden-Württemberg, bereits ein eigenes Landesgesetz gibt.

Die CDU-Landtagsfraktion fordert, dass auf Basis der Protokollerklärung der Bundestag daher wesentliche Teile des Gesetzes im Verfahren ändert.

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