Bundesgesundheitsministerium legt Reihenfolge für Impfungen fest

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 18. Dezember 2020 die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Die Verordnung legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll. Die ersten Impfungen sollen bereits nach den Weihnachtsfeiertagen, ab dem 27. Dezember 2020 durchgeführt werden. Da zu Beginn nicht ausreichend Impfstoff verfügbar ist, hat das BMG eine Priorisierung vorgenommen, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientiert.

Die Verordnung priorisiert in drei Gruppen. In die Gruppe mit der höchsten Priorität fallen unter anderem die über 80-Jährigen und die Pflegebedürftigen. Zur Gruppe gehören auch medizinisches Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, im Rettungsdienst sowie Personal im Pflegedienst. Mit den Impfungen in Pflege- und Altenheimen soll aufgrund der besonderen Verwundbarkeit begonnen werden.

Zur Gruppe mit hoher Priorität zählen Personen ab 70 Jahren, Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten. Teil dieser Gruppe sind auch Bereitschaftspolizisten. Auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangere zählen hierzu.

Zur dritten Gruppe mit erhöhter Priorität zählen die über 60-Jährigen sowie Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko bei Infektion haben, Personen in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Auch Mitarbeiter der Polizei, Feuerwehr, im Bildungssektor, der Justiz und im Einzelhandel können dann eine Impfung erhalten.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Impfung können Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums einsehen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

Die dazu gehörige Verordnung sehen Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

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