Blumenläden, Gärtnereien und Gartenmärkte dürfen am 1. März öffnen

Ab dem 1. März dürfen Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden in Baden-Württemberg wieder öffnen. Die Landesregierung hatte sich in ihrer Kabinettssitzung am 23. Februar auf diesen Schritt geeinigt. Damit zahlt sich der Einsatz der CDU-Landtagsfraktion in den vergangenen Wochen aus, die sich für die Öffnung dieser Branche stark gemacht hatte.

„Ich freue mich, dass wir diese Öffnungsperspektive für die betroffenen Unternehmen und ihre Beschäftigten erreichen konnten. Denn Blumen und Pflanzen können in Blumenläden und Gartencentren mit mehr Abstand gekauft werden als im Supermarkt“ betont Schütte.

„In einem nächsten Schritt sollten wir überlegen, welche Perspektiven wir sonst noch eröffnen können.  Der Ministerpräsident hat in dem Zusammenhang heute eine weitere Anregung der CDU-Fraktion aufgegriffen: Wir sollten in der Tat prüfen, ob wir es dem Fach- und Einzelhandel nicht zumindest ermöglichen, Kunden nach vorheriger Anmeldung einzeln und unter Achtung des Infektionsschutzes zu beraten und zu bedienen. Eine starre Orientierung entspräche nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten.

Das ist aber nur im Ramen einer umfassenden und konsequent umgesetzten Teststrategie im Land möglich“, unterstreicht Schütte. Nur mit einer längerfristig angelegten Teststrategie lassen sich weitere Öffnungen auf Dauer verantworten.

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen