Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 21. März 2020

Die Landesregierung hat am Freitag, den 21.03.2020 die Verordnung gegen das CoronaVirus klarer gefasst und verschärft. Für Ihren Ort können zusätzliche Regeln gelten. Informieren Sie sich dazu bitte auf der Internetseite Ihrer Stadt/Gemeinde. Um den exponentiellen Anstieg der Ansteckungszahlen zu beenden, bitte ich Sie inständig: Bleiben Sie zu Hause, wenn es keinen Grund gibt das Haus zu verlassen und halten Sie, wenn Sie das Haus verlassen müssen, mindestens 1,5 m Abstand von anderen Personen! Vielen Dank!

Bitte informieren Sie sich hier Rechtsverordnung:

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

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