Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 haben sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt auf folgende Beschlüsse geeinigt. Die Vereinbarung muss nun im noch im Rahmen einer Landesverordnung umgesetzt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Unter anderem gelten folgende Beschlüsse:
- Private Zusammenkünfte werden erweitertet: Ab dem 8. März dürfen sich bei Inzidenzen von unter 100 wieder 5 Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis 14 zählen nicht mit) treffen.
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.
- Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
- Bei Inzidenz unter 50 dürfen ab dem 8. März Einzelhandelsgeschäfte mit Auflagen öffnen. Bei Inzidenzen von 50 bis 100 ist die Öffnung mit „click&meet“ vorgesehen.
- Weitere Öffnungen erfolgen bei nicht zunehmenden Inzidenzen in Schritten von zwei Wochen.