Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021 haben sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt auf folgende Beschlüsse geeinigt. Die Vereinbarung muss nun noch im Rahmen einer Landesverordnung umgesetzt werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin bis zum 7. März 2021 gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft
  • Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben Priorität. Dieser Bereich soll als erstes wieder schrittweise geöffnet werden. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst über eine schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht
  • Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene ab dem 1. März ihren Betrieb wieder aufnehmen
  • nächste Öffnungsschritte sollen ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen.

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