Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vom 24. Januar 2022

In einer Videokonferenz haben die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt zur aktuellen Pandemiesituation vor dem Hintergrund der sich ausweitenden Omikron-Variante beraten. Dabei sollen die bisher geltenden Maßnahmen weitergeführt werden. Lockerungen werden nicht angekündigt, allerdings wird eine mögliche Öffnungsperspektive aufgenommen. Diese soll „für den Moment gelten, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann“.

Darüber hinaus wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Änderung für die Verfügbarkeit von PCR-Tests:

Wegen der zu geringen Kapazitäten für PCR-Tests sollen künftig – bei auftretenden Engpässen – bestimmte Gruppen priorisiert werden. Das sind laut Beschluss: das Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Hier soll auch weiterhin ein Covid-Verdacht mit PCR-Tests abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten eingesetzt werden.

Quarantäne und Isolation:

Auch hier ändern sich die Regeln unter anderem aufgrund der Engpässe bei den PCR-Tests. Auch für erkrankte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen künftig die allgemeinen Regeln für eine Isolation gelten. Das heißt: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen Antigen-Schnelltest bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach zehn Tagen. Auch bei der Quarantäne von Kontaktpersonen wird es für diese Gruppe möglich, sich nun durch einen negativen Antigentest nach sieben Tagen freitesten zu lassen. Geboosterte sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen.

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