Auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzleramt haben sich die Regierungschefs der Länder auch auf weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie verständigt. Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen verlangsamt hat, befindet sich das Land aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie mit Blick auf die „Omikron“ Variante.
Der Beschluss sieht daher auch Kontaktbeschränkungen für geimpfte bzw. genesene Personen vor, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen. Ab dem 28. Dezember 2021 sind daher private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und
höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Auch überregionale Großveranstaltungen finden dann ohne Zuschauer statt.
Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung.
Den Beschluss der MPK stellt einen Mindestrahmen an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung dar, der bundesweit gelten soll. Die Landesregierungen können weitere Ergänzungen hinsichtlich des aktuellen Pandemiegeschehens vornehmen. Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier: