Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzleramt haben sich die Regierungschefs der Länder auch auf weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie verständigt. Die Beschlüsse erfolgten vor dem Hintergrund einer gesunkenen Impfbereitschaft und wieder steigender Corona-Infektionszahlen.

Übersicht der wichtigsten Maßnahmen:

  • Es wird an die Bevölkerung appelliert, die bestehenden Impfangebote jetzt schnellstmöglich wahrzunehmen. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen.
  • Eine Quarantäne von Kontaktpersonen ist nicht mehr erforderlich, wenn diese symptomlos und vollständig immunisiert ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  • Spätestens ab dem 23. August werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) durch entsprechende Verordnungen eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vorsehen, wenn die Person nicht geimpft oder genesen ist. Das gilt beispielsweise für den Zugang zur Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, Sport im Innenbereich, Beherbergung und den Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeheimen. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.
  • Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und einen negativen Test braucht, muss diesen selbst bezahlen. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gib (insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren)
  • Bund und Länder plädierten außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.

Hier finden Sie die Übersicht der gesamten Beschlüsse:

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