Beleghebammen – Gute und passgenaue Betreuung bei der Geburt

Aber die Bezahlung soll schlechter werden

Um sich über die Arbeit der Hebammen auf der Geburtsstation zu informieren, kam der örtliche Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) zum GRN-Klinikum Sinsheim.

Dabei wurde er von den Beleghebammen Martina Geier, Wiebke Rempfer und Pia Hoyer sowie der stellvertretenden Klinikleiterin Frau Linß, der Chefärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe Frau Michel und der leitenden Oberärztin des Kreißsaales Frau Vogt begrüßt.

„Als freiberufliche Beleghebammen am Krankenhaus stellen wir sicher, dass immer dann ausreichend Hebammen im Dienst sind, wenn der Bedarf hoch ist. Wie viele schwangere Frauen zu einem Zeitpunkt zur Geburt oder aus anderen Gründen ins Krankenhaus kommen, lässt sich eben überhaupt nicht planen“, erklärten die Hebammen dem Abgeordneten zu Beginn seines Besuchs. Und machten damit deutlich, worauf es für eine gute Betreuung der Patientinnen ankommt.

In Krankenhäusern mit angestellten Hebammen wird dagegen gemäß eines vorher definierten Schichtplanes gearbeitet, sodass eine Hebamme deutlich über zwei Frauen betreuen muss.

„Wir sind sehr zufrieden in unserer Freiberuflichkeit, da wir unsere Arbeitsstrukturen sehr flexibel organisieren können“, ergänzten die Anwesenden.

Da sich die Berufsvertretung der Hebammen und der Spitzenverband der Krankenkassen nicht auf die zukünftige Entlohnung der Beleghebammen einigen konnten, wurde diese von einem Schiedsgericht festgelegt. Mit Inkrafttreten der neuen Vereinbarung zum 1. November 2025 wird die Bezahlung für die Beleghebammen faktisch schlechter. „Wenn wir – auch nur vorübergehend – zwei Frauen betreuen, erhalten wir je angefangener Stunde deutlich weniger. Schon bei einer Frau ist die Entlohnung schlechter als heute und Zuschläge in speziellen Fällen werden aufgrund der bürokratischen Vorgaben in vielen Fällen nicht greifen.“, wurden Schütte die Auswirkungen erläutert.

„Dieser Schiedsspruch ist keine politische Entscheidung“, waren sich alle einig. „Aber trotzdem muss hier der Spitzenverband der Krankenkassen, über diesen Vertrag nochmals nachdenken.“, machte der Abgeordnete seine Meinung klar. Diese Position vertritt auch die CDU-Landtagsfraktion mit Nachdruck. So äußerte sich der sozialpolitische Sprecher Stefan Teufel: „Aus meiner Sicht stellt sich durchaus die Frage, ob die Schiedsstellenentscheidung den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und die wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen ausreichend berücksichtigt, wie das § 134a SGB V ausdrücklich fordert.“

Besonders problematisch sei, so die Hebammen und der Abgeordnete, dass die entscheidende Mehrheit innerhalb der Schiedsstelle durch die Zustimmung des GKV-Spitzenverbandes, des Bundes freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) und des Netzwerks der Geburtshäuser (NWGH) zustande kämen – obwohl diese beiden Verbände nur eine Minderheit der Hebammen und quasi gar keine Beleghebammen vertreten.

Dass Beleghebammen zu einer guten Versorgung und Zufriedenheit der Patientinnen beitragen, zeige sich auch daran, dass neben Sinsheim inzwischen auch die weiteren Geburtsstationen der GRN-Kliniken in Weinheim und Schwetzingen auf diese Form der Betreuung umgestellt haben. „Beleghebammen leisten also einen zentralen Beitrag zur Sicherstellung der Geburtshilfe in der Fläche – gerade im Rhein-Neckar-Kreis“, sagt Albrecht Schütte und warnt: „Wenn der neue Vertrag dazu führt, dass sich Beleghebammen zurückziehen, ist das nicht nur ein berufspolitisches Versagen, sondern ein Problem für die medizinische Versorgung gerade von Frauen und Kindern in unserer Region.“

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