Begründung:
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist zuständig für die Bearbeitung der Beilhilfe für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg. In Anbetracht der Anzahl der beihilfeberechtigten Personen handelt es sich dabei um eine Massenverwaltung. Der Antrag soll die Entwicklungen im Bereich der Beihilfebearbeitung seit dem Jahr 2019 näher beleuchten. Er legt dazu den Fokus auf die Antragszahlen, die Bearbeitungszeiten sowie die Digitalisierung und die Automation.