Auswirkungen der Neuregelung von § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Verwaltungen und Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Gemeinsamer Antrag  der CDU-Abgeordneten Dr. Schütte, Hockenberger, Wald, Mack, Dr. Reinhart, Schweizer

Begründung:

Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz hat weitreichende Auswirkungen auf die Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg und der baden-württembergischen Kommunen. Der Antrag soll die damit verbundenen Folgen in verschiedenen Facetten
im Einzelnen näher beleuchten.

Unter dem folgenden Link finden Sie den Antrag „Auswirkungen der Neuregelung von § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Verwaltungen und Einrichtungen des Landes und der Kommunen“ samt Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen als PDF-Dokument.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2670_D.pdf

Ein „Antrag“? Was ist das? 
Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

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