Auswirkungen der Neuregelung von § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Verwaltungen und Einrichtungen des Landes und der Kommunen

Gemeinsamer Antrag  der CDU-Abgeordneten Dr. Schütte, Hockenberger, Wald, Mack, Dr. Reinhart, Schweizer

Begründung:

Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz hat weitreichende Auswirkungen auf die Verwaltungen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg und der baden-württembergischen Kommunen. Der Antrag soll die damit verbundenen Folgen in verschiedenen Facetten
im Einzelnen näher beleuchten.

Unter dem folgenden Link finden Sie den Antrag „Auswirkungen der Neuregelung von § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Verwaltungen und Einrichtungen des Landes und der Kommunen“ samt Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen als PDF-Dokument.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2670_D.pdf

Ein „Antrag“? Was ist das? 
Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Aktiv im Wahlkreis

Pferde-Kalender 2024 ist da

Dr. Albrecht Schütte MdL (CDU) besuchte Gnadenhof in Helmstadt Wie jedes Jahr besuchte der örtliche Landtagsabgeordnete Albrecht Schütte den Verein Gnadenhof Tierhilfe Kraichgau e.V.. Die

Weiterlesen »

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen